Präambel
Diese Geschäftsordnung des Vorstandes regelt die Arbeit des Vorstandes des Netz-AK’s.
§ 1 Gültigkeit
Diese Geschäftsordnung des Vorstandes tritt mit Beschluss des Vorstandes vom 28.06.2023 in Kraft und ersetzt die Regelungen der bis zu ebendiesem Datum gültigen Geschäftsordnung.
Bei Konflikten mit der Satzung gilt: Satzung bricht Geschäftsordnung des Vorstandes.
§ 2 Vertretung und Beschlussfassung
Gemäß Satzung sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt. Alle Rechtsgeschäfte und Ausgaben müssen jedoch durch einen ordnungsgemäßen Vorstandsbeschluss begründet sein.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
§ 3 Empfang von Korrespondenz
Korrespondenz, welche die Vereinsangelegenheiten betrifft, muss an alle Vorstandsmitglieder verteilt werden. Insbesondere betrifft dies schriftlich zugesandte Post, auch wenn diese nur an einzelne Vorstandsmitglieder adressiert ist.